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Archive for August 2011

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feind anwalts mandant
faule rechtspfleger
zustellung unmittelbar an gegnerischen rechtsanwalt
landeskartellamt niedersachsen

Wie man mit dem Begriff landeskartellamt niedersachsen hierher kommt, kann ich mir allerdings beim besten Willen nicht erklären.

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Mein Kollege berichtet heute von einem interessanten Telefonat mit einer Staatsanwältin.

Er hatte in einer Sache Akteneinsicht beantragt, diese aber nicht erhalten. Daraufhin hatte er zurückgeschrieben, dass durch die Gewährung der Akteneinsicht der Untersuchungszweck der Ermittlungen nicht gefährdert sei und die Akte deshalb übersendet werden müsse.

Prompt kam der Anruf der Staatsanwältin.

Es könne sein, dass eine Hausdurchsuchung angeordnet werde und wenn er dies in der Akte lesen würde, sei der Untersuchungszweck gefährdet. So etwas ist generell richtig.

Nur sollte man zu diesem Fall wissen, dass der Mandant lediglich eine kleine Sachbeschädigung begangen hatte, wegen der er von seinem Nachbarn angezeigt wurde.

Was hatte er getan?

Er hatte 3 Äste des im Eigentum des Nachbarn stehenden Baumes abgesägt, weil diese in seine Dachrinne ragten.

Offenbar hat die Staatsanwältin übersehen, dass solche Verfahren in der Regel einzustellen sind.

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Prozessstrategie

Noch diese Woche haben wir Termin in einer Umgangssache. Erst vor 2 Wochen haben wir uns vor Gericht getroffen – da ging es um Unterhalt.

Die gegnerische Anwältin durfte ich nun schon 2mal erleben. Beide Male ging die Sache eher zu Ungunsten ihres Mandanten aus. Liegt das daran, dass sie die meiste Zeit nur herumschreit?

Sollte das am Freitag wieder vorkommen, werde ich sie fragen, was sie sich davon verspricht. Ihre Prozesse gewinnt sie damit ja offensichtlich nicht.

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Hier ein Auszug aus dem Schreiben eines Jugendamts (übrigens das gleiche, dass ich vor wenigen Wochen schon einmal erwähnt habe). Zur Vorgeschichte: Der Kindsvater (= mein Mandant) sprach nach Ende des Ferienumgangs mit seinem Sohn beim JA vor, damit der Mitarbeiter sich vom guten Zustand des Kindes ein Bild machen konnte. Der Mitarbeiter verfasste dann einen Bericht an das Familiengericht, in dem u.a. folgender Satz steht:

„Der Kindesvater war sehr erregt, insbesondere, weil der zuständige Mitarbeiter den Kindesvater gebeten hat, einen Moment zu warten, da er gerade bei der Einnahme seines Mittagsessens war.“

Das Mittagessen des Mitarbeiters geht ganz offensichtlich dem Kindeswohl vor.

Mich wundert bei diesem Jugendamt nicht mehr viel. Aber das überspannt den Bogen doch sehr.

Ich fürchte nur, das war noch nicht alles.

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Flexstrom

Die Flexstrom AG ist bekannt für teilweise unwirksame AGB sowie unzulässige Tariferhöhungen und kassiert diesbezüglich auch immer wieder für sie nachteilige Urteile des AG Berlin-Tiergarten. Im Januar diesen Jahres wurde wieder einmal eine Klausel der Flexstrom-AGB für unwirksam erklärt (Urteil des AG Tiergarten v. 24.01.2011 – Az.: 3 C 377/10).

Für meinen Mandanten galt diese Klausel ebenfalls. Somit reichten wir Klage ein und forderten Flexstrom zur teilweisen Rückzahlung einer Vorauszahlung auf.

Nachdem die Gegenseite vor wenigen Wochen noch mitteilte, sie wolle sich gegen die Klage verteidigen, habe ich mich schon auf ein längeres Verfahren eingestellt.

Heute kam das Anerkenntnisurteil (d.h. Flexstrom hat den Anspruch meines Mandanten voll anerkannt).

Den Mandanten wird’s freuen.

Flexstrom muss nun nämlich sämtliche Kosten tragen.

Und in einem ähnlichen Fall werde ich der Mandantin nun raten, ebenfalls gegen Flexstrom zu klagen.

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Wenn die Richterin entsetzt mitteilt, dass in meinem Bundesland gestern doch Feiertag war (Mariä Himmelfahrt) und sie deshalb nicht erwarte habe, dass ich noch kurzfristig (= einen Tag vor Termin) einen Schriftsatz einreiche, dann muss ich mich doch sehr über diese Aussage wundern.

Ich klärte sie dann auf, dass in meiner Stadt kein Feiertag war, da überwiegend evangelische Bevölkerung. Dies wurde mit Erstaunen zur Kenntnis genommen.

Oder hatte die Richterin etwa gehofft, der Schriftsatz der Gegenseite, datiert eine Woche zuvor, würde mich nicht mehr rechtzeitig erreichen?
Zugestellt wurde dieser übrigens am letzten Samstag. Heute war Gerichtstermin. Nur der Vollständigkeit halber: Ich würde in so einem Fall direkt an den gegnerischen Anwalt zustellen, um sicher zu gehen, dass er den Schriftsatz auch erhält. Wenn ich dies allerdings nicht unbedingt will, dann wähle ich den Weg über’s Gericht…

Wenigstens hab ich der Gegenseite den gestrigen Nachmittag versaut. Die Anwältin hatte tatsächlich noch mal mit einem neuen Schriftsatz nachgelegt.

Inhaltlich allerdings nicht viel Neues.

Wir waren heute trotzdem zufrieden.

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Heute: Heidelbeere.

Testurteil: Sehr lecker. Wird wieder gekauft.

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Mit seinem Urteil vom 15.06.2011 (Az.: BGH XII ZR 94/09), das am 02.08.2011 veröffentlicht wurde, zum Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Elternteile nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes hat der BGH, gelinde gesagt, den Vogel abgeschossen.

Worum geht es?

Das neue seit 2008 gültige Unterhaltsrecht sieht vor, dass Betreuungsunterhalt für den betreuenden Elternteil, der ein Kind, das älter als 3 Jahre ist, erzieht, grundsätzlich nicht mehr gezahlt werden muss. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Persönlichkeit des Kindes dies erfordert oder Betreuungsmöglichkeiten nicht gegeben sind, kann noch Betreuungsunterhalt verlangt werden. Das heißt im Klartext, dass Alleinerziehende auch mit einem Kindergartenkind Vollzeit arbeiten müssen.

Zwar wendet der BGH hier konsequent die neue Rechtslage an und hebt Entscheidungen der Vorinstanzen auf, die quasi durch die Hintertür noch das alte Recht anwenden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings wurde hierbei nicht berücksichtigt, dass von dieser Gesetzeslage meist nur Mütter betroffen sind. Das heißt, im Grunde liegt hier eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vor.

Des Weiteren haben es alleinerziehende Mütter sehr schwer, passende Jobs zu finden, die mit den meist zu kurzen Öffnungszeiten der KiTas nicht in Einklang zu bringen sind.

Außerdem wird überhaupt nicht berücksichtigt, dass meist die Mütter das Kind Vollzeit um sich haben und den größten Teil der Erziehungsarbeit allein vollbringen, während die Väter sich schöne Wochen machen, bis das Kind zum nächsten Besuchswochenende kommt. Das alles, während die Mutter auch noch Vollzeit arbeiten soll, obwohl sie sich allein um das Kind kümmert!

Hinzu kommt noch, dass man als alleinerziehender Elternteil künftig nicht mehr die Wahl hat, wie man sein Kind betreuen lassen will. Die Entscheidung, ob man sein Kind zu Hause erzieht oder dies Pädagogen überlässt, braucht man nicht mehr zu treffen. Meines Erachtens greift dies erheblich in das verfassungsrechtlich geschützte Recht der Eltern ein, ihre Kinder zu erziehen, wie diese es für richtig halten. Die Betreuung ist an sich nämlich kein Rechtsgut, in das der Staat von vornherein eingreifen müsste. Durch die Hintertür wird dies aber getan. Offenbar, weil man davon ausgeht, Alleinerziehende seien schlechtere Eltern als Paare, die zusammenleben.

Vor dem Hintergrund, dass nichteheliche und eheliche Kinder gleichgestellt sind, sowohl beim Unterhalt als auch beim rechtlichen Status, frage ich mich, warum diese Gleichstellung beim Betreuungsunterhalt nicht stattfindet, wenn man diese Kinder mit Kindern vergleicht, die in einer intakten Partnerschaft aufwachsen? Haben nicht alle Kinder das Recht, dass die Eltern die Erziehung so gestalten, wie die Eltern – und nicht der Staat – das für richtig halten?

Warum kann man die Väter juristisch nicht zwingen, genauso Erziehungsarbeit zu leisten, wie Mütter? Es würde oft schon helfen, wenn auch die Väter das Kind von der KiTa abholen und diese zum Arzt oder Sport bringen würden. Solange aber die Elternteile, bei denen das Kind nicht lebt, sich auf die Besuchswochenenden zurückziehen, ist das Urteil nicht zu rechtfertigen.

Ich hoffe nur, dass die betroffene Mutter Verfassungsbeschwerde einlegt und sich auf Art. 3 (Gleichheitsgrundsatz) sowie Art. 6 (Schutz von Ehe und Familie) des Grundgesetzes beruft. Mich würde es nicht wundern, wenn die Verfassungsrichter die Rechtslage etwas anders einschätzen als die Richter am Bundesgerichtshof.

Zur Klarstellung: Das Urteil kann natürlich sowohl Mütter als auch Väter treffen. In der Mehrheit sind es aber die Mütter. Ich sage auch nicht, dass sich die meisten Väter nicht kümmern. Die Praxis sieht aber dennoch so aus, dass an den Müttern die Erziehung und Betreuung der Kinder hängen bleibt. Dies wird übrigens auch von intakten Partnerschaften berichtet.

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Urlaub

Irgendwie habe ich es geschafft, mir ein paar Tage freizunehmen. Noch kann ich es aber nicht lassen, dennoch meine Mails abzurufen. Dabei habe ich einen Kollegen, der mich vertritt.

So ist das eben, wenn man sein eigener Boss ist.

Oder Workaholic.

Wie man’s sieht.

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Perfekt!

„Ihr Schreiben ist einfach perfekt! Exakt! Danke!“

So heute eine E-Mail einer Mandantin.

Hach, da lacht das Anwältinnenherz! 🙂

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