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… dann heißt das meistens nichts Gutes. Manchmal soll aber auch nur ein Termin abgesprochen werden. Wenn man als Anwalt aber angerufen wird, weil sich der/die Richter/in bedanken möchte, dass man in der Gerichtsverhandlung 2 Tage zuvor sich nicht hat von der Gegenseite provozieren lassen und ihrer Meinung nach nur deswegen eine Einigung möglich war, dann freut man sich als Anwalt  – irgendwie jedenfalls.

Oder wollte sie mir durch die Blume sagen, dass ich zu harmlos aufgetreten bin? ;-) )

Ich glaube nicht. Die Gegenseite griff mich in diesem Termin massiv an. Ich habe mich davon nicht beirren lassen. Nur einmal hatte ich gebeten, ausreden zu dürfen und wurde etwas lauter. Selbst die Richterin wies den Beklagten zurecht, weil er meinte, mich persönlich angehen zu müssen. Sonst erlebe ich das nur vor den Familiengerichten. Meist, wenn Frauen (=Zicken) unter sich sind. Beim Arbeitsgericht – wie hier – ist sowas dann doch eher selten.

Solch einen Anruf bekommt man wahrscheinlich nur einmal alle paar Jahre.

Andererseits hab ich selbst schon dran gedacht, mich bei einem Richter nachträglich zu bedanken. Einmal tat ich dies unmittelbar nach der Verhandlung, da er meinem Mandanten die Rechtslage deutlich aufzeigte, was der Mandant vorher von mir nicht hören wollte. Es ist erstaunlich, wie viele Leute es gibt, die erst dann glauben, dass sie um Unrecht sind, wenn’s Ihnen ein Richter sagt.

 

 

Mandant wurde auf Zahlung verklagt. Er hatte ein Faxgerät gekauft, aber den Kaufpreis nicht entrichtet. Nach Angaben des Mandanten hatte das Gerät einen Mangel. Offenbar wurde kein Faxbericht erstellt. Er hat dies auch rechtzeitig reklamiert. Der Verkäufer reagierte seltsamerweise aber erst 2 Jahre später darauf und hat das Gerät auch nicht repariert oder abgeholt, obwohl er dies angekündigt hatte.

Dies habe ich in der Klageerwiderung vorgetragen, woraufhin das Gericht noch vor der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag machte. Mein Mandant sollte 75% des Kaufpreises zahlen. Das heißt, das Gericht glaubte meinem Mandanten und sah eine Minderung des Kaufpreises als berechtigt an. Mehr gibt es in der Regel bei solchen Mängeln nicht. Insbesondere dann nicht, wenn man einen Bedienungsfehler des Mandanten nicht ausschließen kann was ich persönlich übrigens auch glaube).

Der Vergleichsvorschlag des Gerichts wurde von uns und auch von der Gegenseite angenommen. Dies war schon aus Kostengründen vernünftig, da es bei Vergleichen einen Teil der Gerichtsgebühren zurückgibt und wir uns vorliegend sogar den Gerichtstermin gespart hatten.

Nun schreibt mir der Mandant eine E-Mail, in welcher er fragt, wann das Geld denn nun endlich kommt.

Ich schreibe – etwas entsetzt – zurück, ob ihm denn nicht klar sei, dass er einen Teil des Kaufpreises zahlen müsse und von der Gegenseite kein Geld kommen werde.

Daraufhin antwortete er, dass er nun die Polizei einschalten wolle, weil das alles Betrüger seien…

Manchmal will ich einen anderen Job!!!

250 km

Heute 250km zum Gerichtstermin hin und dieselbe Strecke wieder zurück. Für einen Termin, der 20 Minuten gedauert hat.

Wenigstens gab’s unterwegs einen Cheeseburger und einen Mocca Frappe – obwohl es heute eiskalt war.

Und das neue Auto ist damit auch eingefahren.

Ein neuer Mandant rief mich an. Seine Bewährungsstrafe sei widerrufen worden. Er habe die Ladung zum Strafantritt sowie einen Haftbefehl erhalten. Für ca. 5 Tage brauche er noch einen Strafaufschub.

Okay. Es ist nicht ausgeschlossen, dass man hier mit entsprechendem Antrag noch was erreichen kann. Dabei kommt es entscheidend auf die Vorgeschichte an. Da mir der Mandant kurzfristig keine Unterlagen vorlegen konnte, rief ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an. Die Ernüchterung kam prompt. Der Bewährungswiderruf sei schon 9 Monate alt. Das heißt, dagegen konnte ich wegen Fristablaufs nun nicht mehr vorgehen. Es seien auch schon 3 Ladungen zum Strafantritt verschickt worden. Da der Mandant sich nicht freiwillig in der JVA eingefunden habe, war nun Haftbefehl erlassen worden.

Völlig logisch. Da kann man dann auch als Anwalt nicht mehr viel machen. Übrigens wunderte ich mich dann doch etwas, warum eine Staatsanwaltschaft 3 Ladungen verschickt und erst dann den Haftbefehl erlässt. Hier in Bayern wäre der Täter sofort verhaftet worden, wenn er der ersten Ladung nicht gefolgt wäre.

Egal, ich beantragte trotzdem noch mal einen Strafaufschub und teilte mit, der Mandant werde sich am Tag X stellen.

Es kam, wie es kommen musste. An besagtem Tag rief ich den Mandanten an, um zu hören, ob er noch erreichbar war oder er sich freiwillig gestellt hatte. Tatsächlich ging er ans Telefon. Das heißt, er hat sich nicht gestellt und auch der Haftbefehl wurde noch nicht vollzogen. 2 Tage später war er immer noch in Freiheit.

Manchmal kann man eigentlich nur den Kopf schütteln. Die Straftat, um die es hier geht, ist zwar kein Gewaltdelikt, sondern im Bereich der Vermögensdelikte anzusiedeln. Ich verstehe trotzdem nicht, warum manche Behörden hier so nachlässig sind.

Allerdings verstehe ich auch den Mandanten nicht. Hätte er sich bereits nach der ersten Ladung in der JVA eingefunden, wäre er heute bereits wieder in Freiheit.

Selbst schuld, kann ich da nur sagen.

Der letzte Eintrag ist schon wieder über 4 Wochen her, sodass es Zeit wird, hier mal zu aktualisieren.

Der Mai ist sehr voll. Jede Woche ein oder zwei Gerichtstermine, die außerhalb liegen. Normal? Nein, nicht ganz. Es ist zwar üblich, dass Anwälte mehrmals pro Woche bei Gericht sind, aber nicht unbedingt jedes Mal außerhalb, was bei mir im Extremfall 600km entfernt bedeutet. Diesmal kann ich leider keinen Terminsvertreter schicken. Die Sache ist einfach zu kompliziert. Also fliege ich übermorgen von Frankfurt nach Berlin. Von dort weiter mit dem Mietwagen in eine kleine Stadt ca. 1 Stunde entfernt. Dann “schnell” den Gerichtstermin wahrnehmen und mit dem Auto nach Bayern zurück. Warum ich nicht zurückfliege? Zu riskant. Ich kann nicht garantieren, dass ich rechtzeitig den Rückflug schaffe. Und selbst wenn: Wer garantiert mir, dass die Bahn dann noch fährt? Es könnte nämlich durchaus Mitternacht werden. Also wähle ich die Mietwagenvariante. Und warum nicht die Bahn? Weil ich mit ihr 3mal umsteigen muss und insgesamt 14 Stunden unterwegs wäre. Nein, ich komme nicht aus einem Ort, der keine Bahnverbindung hat. Nur ist es fast unmöglich, in einer vernünftigen Zeit von hier nach Berlin mit der Bahn zu gelangen. Außerdem ist das Fliegen auch nicht teurer.

Die ganze Strecke allein mit dem Auto ist mir zu stressig. Das wären ca. 12 Stunden Hin- und Rückfahrt. An einem Tag unmöglich.,

Ein ähnliches Spiel habe ich übrigens übernächste Woche wieder. Nur ist die Strecke diesmal halb so lang. Das geht dann mit dem Auto. Übrigens dann mit einem Neuwagen, den ich hoffentlich Ende dieser Woche abholen kann.

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Man sollte meinen, dass die allgemeine Urlaubsstimmung auch auf Anwaltskanzleien niederschlägt. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade Eltern, die getrennt sind, ticken vor Feiertagen regelmäßig aus.

Warum ist das so?

Weil man mit dem Noch-Partner die Feiertage nicht gemeinsam verbringen will; auch nicht der Kinder zuliebe.
Weil man das Kind nicht zum anderen Elternteil geben will. Gerichtliche Umgangsregelungen hin oder her.
Weil man kurzfristig in den Urlaub fahren will, der andere Elternteil aber nicht zustimmt.
Weil… da gibt es 1000 mehr oder weniger gute Gründe.

Wie löst man also diese emotionalen Konflikte?

Rechtlich, in dem man die Mandanten darauf hinweist, was “erlaubt” ist und was nicht.

Menschlich, in dem man Verständnis zeigt.

Emotional, in dem man das alles nicht allzu nah an sich heran lässt.

Professionell, in dem man seinen Mandanten voll und ganz unterstützt – egal, was am Ende dabei herauskommt.

Und wieder einmal bleibt die wage Hoffnung, dass am Ende das Kind nicht allzu sehr leiden muss.

In diesem Sinne: Frohe Ostern!

Ein Mandant wurde in einer Sache von einem Kollegen vor Gericht vertreten. Da der Mandant sich nicht gut vertreten fühlte und auch den Richter für befangen hält, rief er nach Urteilsverkündung persönlich beim Richter an. Der Richter sagte ihm, dass er der gerechteste Richter im gesamten Bezirk dieses Landgerichts sei und dem Mandanten kein Unrecht geschehen, sein Anwalt aber überfordert gewesen sei.

Aha.

Nun ja, der Richter wird dem (ehemaligen) Kläger am Telefon sicher nicht sagen, dass er ungerecht geurteilt habe.

Dass der Richter sich aber für den gerechtesten seines gesamten Bezirks hält, klingt schon ein wenig nach leichter Selbstüberschätzung.

Von einem Rechtsanwalt würde man Ähnliches eher nicht hören.

Oder doch?

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