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Schicksale

T. H.: Ein Mandant, der schon sehr viel Pech in seinem Leben hatte, aber dennoch unerbittlich darum kämpft, seinen Sohn sehen zu dürfen. Diesen enthält die Kindesmutter ihm vor. Die Gründe hierfür werden unbekannt bleiben. Der Mandant lässt sich trotz seiner manchmal vorhandenen Verzweiflung nicht unterkriegen, kämpft weiter und geht seinen Alltagsgeschäften nach. Manchmal bezeichnet er mich als “Staranwältin.” ;-) Das passiert dann, wenn wir einen Rechtsstreit mit Erfolg beenden, obwohl dies vorher nicht abzusehen war.

B.T.: Eine Mandantin, der – nach einer höchst strittigen Scheidung – nichts mehr von ihrem ehemals guten Vermögen geblieben ist. Sie hat sich damals, das muss man so sagen, nicht nur von ihrem Ex-Mann, sondern auch von ihrem Ex-Anwalt über den Tisch ziehen lassen. Seitdem entwickelte sie gewisse Rachegefühle gegen jeden und alles. Als Rechtsanwältin ist dies unheimlich anstrengend, da man dieser Mandantin oft nur schwer klar machen kann, dass Sach- und Rechtslage zwei verschiedene Bereiche sind und sie vermeintliche Ansprüche auch beweisen muss. Das ist eine der wenigen, die 4mal pro Tag anruft, um Nichtigkeiten loszuwerden. Ich habe mich daran gewöhnt, muss ich sagen. Dazu komme ich auf meine Weise mit ihr zurecht. Denn ich darf sie mal scharf anreden, ohne dass sie gleich beleidigt ist. Trotz ihres eigentlich vermeidbaren Schicksals hat sie ihren – durchaus lobenswerten – Humor nicht verloren. So manchen Spruch von ihr habe ich mir gemerkt.

D. P.: Ein Mandant, der seit Jahren um sein Anwesen und somit um Gerechtkeit kämpft. Ein Finanzdienstleister hatte ihn um eine 6-stellige Summe gebracht. Seitdem laufen dutzende Schadensersatzklagen. Der Mandant hatte dazu kein gutes Händchen mit seinen ehemaligen Rechtsanwälten. Diese haben teils Verjährungsfristen verpasst und Unterlagen verschwinden lassen. Hinzu kommen Gerichte, die ihn als Querulanten abstempeln. Er kämpft dennoch bis zur letzten Instanz. Diese ist fast erreicht. Ich selbst hätte in seiner Situation schon längst aufgegeben.

M.S.: Eine Mandantin, die durch wenig Einkommen während der Elternzeit in die Schuldenfalle geriet. Dort ist man schneller als man sich manchmal vorstellen kann. Nach etlichen gerichtlichen Verfahren hat sie es geschafft, sich aufzurappeln, ihrem alten Job nachzugehen und ihre Schulden langsam, aber stetig abzubezahlen.

P.M.: Ein Mandant, der recht viel für andere tut, gutmütig ist, unermüdlich arbeitet – und dabei leider immer wieder auf Betrüger hereinfällt. Er ist jedoch so konsequent und zeigt diese Leute an, geht zum Anwalt und zieht “sein Ding” durch. Bisher hatten wir noch immer Erfolg. Warum ihm das immer wieder passiert, habe ich noch nicht herausgefunden. Es gibt Menschen, die ziehen das Unglück einfach an. Gott sei Dank ging es bei ihm bisher noch nie um größere Beträge.

Und dann sind da noch der Industrielle, die Adlige, die Lady, der Lehrer und der Prominente.

Niemand von ihnen ist geschützt vor Unfällen, Scheidungen, Zahlungsausfällen, Streit mit Handwerkern oder Fahrverboten.

Viele von ihnen nehmen diese Dinge jedoch mit erstaunlicher Gelassenheit und stoischer Ruhe hin.

Das ist die harte und auch die schöne Seite an meinem Beruf.

 

P.S.: Namenskürzel und Fälle sind selbstverständlich abgeändert.

Anwalt zum Polizisten in einer Verkehrssache vor dem Amtsgericht: Ist das Radarmessgerät geeicht?
Polizist: Ja.
Anwalt: Woher wissen Sie das?
Polizist: Weil das immer so ist.
Anwalt: Sind Sie denn für dieses Gerät geschult?
Polizist: Ja.
Anwalt: Haben Sie den Schulungsnachweis dabei?
Polizist: Nein.
Richter zum Polizisten: Sind Sie geschult?
Polizist: Ja.
Richter zum Anwalt: Da sehen Sie es doch!

Rechtsstaatlichkeit pur!

Verschätzt

Mein Kollege: Wie alt ist die Mandantin?
Ich: Ca. 3 Monate älter als ich.
Kollege: Oh. Du siehst viel jünger aus und hast noch nicht 48 Prozesse in 5 Jahren geführt.
Ich: Zumindest nicht in eigener Sache…

Das Gewaltschutzgesetz gibt es mittlerweile schon etliche Jahre und hatte zum Hintergrund, dass häusliche Gewalt geahndet werden sollte. Eigentlich ein Gesetz für verprügelte Ehefrauen, um es einmal überspitzt zu formulieren.

Selbstverständlich ist das Gesetz bei jeglicher Gewalt zwischen Menschen, gleich welchen Geschlechts, anwendbar.

So kann dies im Einzelfall dazu führen, dass ein Nachbarschaftsstreit, der eskaliert ist, vor dem Familiengericht landet (denn nur dieses ist in Gewaltschutzsachen zuständig) und der Antrag des einen Nachbarn gegen den anderen Nachbarn gerichtet wird. Es ist ein wenig ungewöhnlich, dass ein Mann vor Gericht den Erlass von Maßnahmen gegen einen anderen Mann beantragt. Ich bin nicht sicher, ob der Gesetzgeber dieses Konstellation im Sinne hatte.

Um so besser ist es dann, wenn dem Eilantrag innerhalb von 24 Stunden stattgegeben wird.

Das freut nicht nur den Anwalt.

…ist man allein in Gottes Hand, wie es so schön heißt.

Oder: Wie man aus nichts einen Erfolg macht.

Der Mandant hatte eine Urheberrechtsverletzung begangen. Die Sache war ein bißchen schlimmer als die üblichen File-Sharing-Abmahnsachen, die so in der Presse kursieren. Obwohl ich im Urheberrecht bisher nicht bis wenig tätig war, fiel auch mir sofort auf, dass er gegen die Klage der Urheber keine Chance haben würde. In solchen Fällen muss man dennoch irgendetwas in seinen Schriftsätzen schreiben, wenn man den Anspruch nicht anerkennen möchte. Das wollte der Mandant nicht.
Also haben wir geschrieben – wobei ich wusste, dass ich mich damit als sehr unwissend vor Gericht outen würde. Dem Mandanten hatte ich natürlich gesagt, dass die Rechtslage schlecht für ihn ist.
Die Gegenseite hatte noch mal geschrieben. Das Gericht Termin angesetzt.

Um die Angelegenheit vom Tisch zu bringen und irgendwie noch zu retten, versuchten wir eine Einigung, zunächst ohne Beteiligung des Gerichts. Diese ist nicht gelungen, obwohl in einigen Punkten Einigkeit herrschte.

Was also tun? Augen zu und durch? Sich in weiteren Schriftsätzen weiter mit Unkenntnis outen?

Im Termin fragte der Vorsitzende dann, was ich mit meinem prozessualen Verhalten eigentlich bezwecke.

Diese Frage an sich ist eine Unverschämtheit, unterstellt sie dem Anwalt doch völliges Unwissen. Vor dem Hintergrund der Aussichtslosgkeit unserer Position aber dennoch verständlich. Als ich dann antwortete, dass das Ziel selbstverständlich nur eine Einigung sein kann, traf ich irgendwo auf Verständnis.

Meine Strategie:
Ausarbeitung eines Einigungsvorschlags, der bereits ausgedruckt dem Gericht vorgelegt wird. Am besten zu einem guten Zeitpunkt in der mündlichen Verhandlung, somit zu Beginn. Der Vorteil ist, einigt man sich auf dieser Grundlage, muss die Formulierung nur noch abgelesen werden und kann so ins Protokoll aufgenommen werden. Das verkürzt die Sache erheblich, denn es muss nicht erst lange über einzelne Formulierungen nachgedacht werden. Ob dies gelingen würde, war völlig offen.

Mein Glück: Der Kollege auf der Gegenseite kam zu spät. Währendessen hatte ich dem Gericht meinen Vorschlag bereits präsentiert. Kaum hatte der Kollege seine Robe an, bekam er ein weiteres Exemplar. Nun konnte er nicht mehr anders. Die Einigung war quasi schon im Kasten, es ging nur noch um die Kosten.

2 bis 3 mal ging’s dann noch hin und her, wir haben die Zahlungsmodaliäten ausgehandelt und das war’s!

Wenn man bedenkt, dass wir aufgrund der Sach- und Rechtslage keine Chance hatten und das Gericht mehr als deutlich sagte, dass es der Klage voll stattgeben werde, war das ein voller Erfolg.

Den Mandanten freut’s.

Und mich?
Natürlich auch. Die Strategie war keine Rechtliche. Sie beruhte auf “Frechheit siegt”.

Toll

Die Sache ging innerhalb von 2 Wochen über die Bühne. Nun schreibt der Mandant:

“Von meiner Seite aus herzlichen Dank und in froher Erwartung Ihrer Rechnung.”

Na, da lass ich ihn nicht warten.

Bezness

Immer wieder hört und liest man von nordafrikanischen Männern, die mitteleuropäischen Frauen die große Liebe versprechen und ihnen das Blaue vom Himmel erzählen. Dies geschieht in der Regl über Online-Plattformen, soziale Netzwerke oder E-Mail. Die Frauen glauben das, träumen von der großen Liebe, wollen den Mann besuchen oder dafür sorgen, dass er kommen kann und sehen sich schon verheiratet.

Kurz vor so einem geplanten Besuch oder auch schon früher, geraten diese Männer aus fadenscheinigen Gründen in Geldnot. Selbstverständlich für die Frau, dass sie Geld überweist. Schließlich liebt man sich ja.

Spätestens jetzt sollten die Alarmglocken klingeln.

Fällt die Frau darauf herein, sind Mann und Geld weg. Sowas nennt man Bezness, abgeleitet von Business – das Geschäft mit den Gefühlen der Frau.

Schlimm genug, dass es funktioniert!

Bisher habe ich mich immer gefragt, welche Frauen das sind, die darauf herein fallen. Die Antwort ist ganz banal: Es sind Frauen wie Du und ich. Ganz normale Mädels, die schlicht nach der großen Liebe gesucht haben, die alle Warnzeichen kannten und sich sogar Gedanken gemacht haben, ob das alles rechtens ist – und die dennoch das Geld überwiesen haben.

Leider kann ich als Anwältin da auch nicht viel tun. Anzeige erstatten, mehr nicht. Die Täter sitzen in Afrika oder woanders, haben das Geld und machen munter weiter. Mit neuen Opfern, neuem Geld und neuen Versprechen.

Business as usual.

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