Wenn die Richterin entsetzt mitteilt, dass in meinem Bundesland gestern doch Feiertag war (Mariä Himmelfahrt) und sie deshalb nicht erwarte habe, dass ich noch kurzfristig (= einen Tag vor Termin) einen Schriftsatz einreiche, dann muss ich mich doch sehr über diese Aussage wundern.
Ich klärte sie dann auf, dass in meiner Stadt kein Feiertag war, da überwiegend evangelische Bevölkerung. Dies wurde mit Erstaunen zur Kenntnis genommen.
Oder hatte die Richterin etwa gehofft, der Schriftsatz der Gegenseite, datiert eine Woche zuvor, würde mich nicht mehr rechtzeitig erreichen?
Zugestellt wurde dieser übrigens am letzten Samstag. Heute war Gerichtstermin. Nur der Vollständigkeit halber: Ich würde in so einem Fall direkt an den gegnerischen Anwalt zustellen, um sicher zu gehen, dass er den Schriftsatz auch erhält. Wenn ich dies allerdings nicht unbedingt will, dann wähle ich den Weg über’s Gericht…
Wenigstens hab ich der Gegenseite den gestrigen Nachmittag versaut. Die Anwältin hatte tatsächlich noch mal mit einem neuen Schriftsatz nachgelegt.
Inhaltlich allerdings nicht viel Neues.
Wir waren heute trotzdem zufrieden.
Hinterlasse einen Kommentar